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Tigo

Tigo Zugangspunkt TAP

Tigo Zugangspunkt TAP

Normaler Preis €49,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €49,99 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet
Hersteller Tigo
Herstellernummer 158-00000-02

  Der Tigo Zugangspunkt (Tigo Access Point = TAP) verbessert das Datenmanagement Ihrer Solaranlage durch nahtlose Kommunikation mit Tigo Optimierern und einer Cloud Connect Advanced (CCA) Antenne, sodass auf diese Weise detaillierte Einblicke in die Funktionsweise der PV-Anlage ermöglicht werden. Außerdem verbessert der TAP das Sicherheitsniveau bei der Deaktivierung auf Modulebene erheblich. Der TAP kann einfach am Modulrahmen ohne Werkzeug montiert werden. Durch die Verwendung der Tigo App ist eine schnelle Inbetriebnahme sichergestellt. Ein TAP kann sich mit bis zu 300 Optimierern in einem Bereich von 10 Metern verbinden. Für größere Anlagen können einzelne TAPs für die Erweiterung (nach)bestellt werden.  Bei der initialen Installation eines neuen Tigo Systems sind sowohl der TAP als auch die CCA Antenne im Verpackungsinhalt der EI Link enthalten. Zudem ist der TAP in Kombination mit einer CCA Antenne unter TIGO-CLOUDCON-TAP erhältlich. 

Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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