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Solis

Solis Stromsensor 100A 10m für einphasige Wechselrichter4G 5G S5 S6CTSA016

Solis Stromsensor 100A 10m für einphasige Wechselrichter4G 5G S5 S6CTSA016

Normaler Preis €30,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €30,90 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet
Hersteller Solis
Herstellernummer SOLIS-4G-CT-10M

Dieser Stromsensor ist nicht für die dynamische 70 % Regelung geeignet, da an die Solis 4G mini Wechselrichterserie nur ein Sensor angeschlossen werden kann.
100A Stromwandler für Solis einphasige 4G, 5G und S6 Reihe. Dieser Stromwandler ist erforderlich, damit die Exportbegrenzungsfunktion der Wechselrichter funktioniert. Er wird mit einem RJ45-Stecker geliefert. 
Bitte beachten Sie: Dieser Stromwandler dient nur zur Begrenzung des Exports von einphasigen Wechselrichtern und ist nicht für die Verwendung mit der Reihe der Export Power Manager vorgesehen.

Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für größere Stückzahlen, Sets und Zubehör. Stellen Sie uns einfach eine Anfrage.

Entwickelt von weltweit führenden Forschungs- und Entwicklungsteam von Professoren und Spezialisten aus 8 Ländern. Solis Wechselrichter werden von Abnehmern und Endkunden auf der ganzen Welt wegen der hohen Qualität und ihrer Zuverlässigkeit (mit dem Merkmal der ultra breiten Eingangsspannung, präzisen MPPT-Algorithmus und Max. Effizienz von über 97%) gelobt, was die Marke von Ginlong zu einem der leistungsstärksten Wechselrichter der Welt machte.

Wir empfehlen, die Artikel von Fachpersonal installieren zu lassen.
Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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