Hersteller | Solis |
Herstellernummer | S6-EH3P12K-NV-YD-L |
Nennleistung | 12,000 W |
Features: Kompatibel mit Generator, verlängert die Dauer der Notstromversorgung bei Netzausfall Mehrere Wechselrichter können gekoppelt werden, um ein Mikronetz zu bilden Unterstützt zwei Backup-Ports für die intelligente Steuerung wichtiger und unwichtiger Lasten 10 Sekunden 200% Überlastfähigkeit Unterstützt einen maximalen Eingangsstrom von 20A, ideal für alle Hochleistungs-PV-Module jeder Marke Gewährleistet eine ausgezeichnete Stabilität der Stromversorgung, ohne die Last durch Schwankungen der Netz- oder Generatorversorgung zu beeinträchtigen Die DC-Seite der Batterie kann einen maximalen Lade-/Entladestrom von bis zu 290A verarbeiten, so dass diese mehr überschüssige Energie von PV-Anlagen speichern kann Unterstützt unsymmetrische und Halbwellen-Lasten sowohl am Netz- als auch am Backup-Anschluss
Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.
Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird
Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.
Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.