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Solis

Solis Datalogger Datenlogger Stick WiFi W3 für Wechselrichter S3-WiFi-ST

Solis Datalogger Datenlogger Stick WiFi W3 für Wechselrichter S3-WiFi-ST

Normaler Preis €16,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €16,99 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet
Hersteller Solis
Herstellernummer S3-WiFi-ST
Cloud Datenintervall 5 Minuten
Anschluss 2.4GHz Wi-Fi / kein LAN

Dieses Gerät der 3. Generation verfügt über externe LEDs zur Bestätigung des Verbindungsstatus sowie über eine Reset-Taste an der Außenseite und die Möglichkeit, bis zu 10 Wechselrichter anzuschließen.
 
 Schnelle Installation und einfache Bedienung
 Ermöglicht die lokale Kontrolle und Fernüberwachung
 WiFi-Kommunikation unterstützt Fernüberwachung
 
 Entwickelt von weltweit führenden Forschungs- und Entwicklungsteam von Professoren und Spezialisten aus 8 Ländern. Solis Wechselrichter werden von Abnehmern und Endkunden auf der ganzen Welt wegen der hohen Qualität und ihrer Zuverlässigkeit (mit dem Merkmal der ultra breiten Eingangsspannung, präzisen MPPT-Algorithmus und Max. Effizienz von über 97%) gelobt, was die Marke von Ginlong zu einem der leistungsstärksten Wechselrichter der Welt machte.

Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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