Hersteller | Solis |
Herstellernummer | SOL-S6-GR1P-4.6K-EU |
Nennleistung | 4,600 W |
Min MPP Spannung | 90 V |
Max MPP Spannung | 520 V |
DC Startspannung | 120 V |
Min DC-Arbeitsspannung | 90 V |
Max Eingangsspannung | 600 V |
Max DC Leistung | 6,900 W |
Max AC Eingangsleistung | 5,000 W |
Surge AC Power (1 Second) | 5,000 W |
Max DC-Strom | 28 A |
Max DC-Eingänge | 2 |
inkl. DC-Sicherung | 0 |
Stecker | MC4 |
Inklusive Steckverbinder | 4 |
Euro Wirkungsgrad | 97.1 % |
Transformator | None |
MPP Tracker | 2 |
Inklusive DC-Freischalter | Ja |
Garantie | 10 Jahre |
Die Solis Serie 6 ist die neueste Generation der netzgekoppelten Wechselrichter für Wohngebäude von Solis. Diese Serie von Wechselrichtern ist führend bei erschwinglichen kleinen Aufdachanlagen für Wohngebäude. Maximale PV-Leistung von 6,9 kW Maximaler String-Eingangsstrom 14A Integrierte DRM-Funktion (Demand Response Mode) und Rückflusskontrolle für Smart-Grid-Anforderungen. Super-Hochfrequenz-Schalttechnologie mit Max. Wirkungsgrad über 97,6% Europäischer Wirkungsgrad über 97,1% Breiter Eingangsspannungsbereich - extrem niedrige Anlaufspannung von 120 V und maximale PV-Eingangsspannung von 600 V Duales MPPT-Design mit präzisem MPPT-Algorithmus Eingebaute Exportbegrenzung - Erfordert eine Stromzange (separat erhältlich) Integrierter AFCI (DC-Lichtbogenfehlerschutz) Integrierter DC-Schalter für die Notabschaltung der PV-Leistung oder sichere PV-Wartung Schutzart IP66 Hinweis: 10 Jahre Garantie für Niederlande, Belgien, Frankreich, Deutschland, Polen, Italien
Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.
Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird
Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.
Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.