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Pylontech
Pylontech Installationspaket für Wandmontage mit Kabel für Pelio L 5.12
Pylontech Installationspaket für Wandmontage mit Kabel für Pelio L 5.12
Normaler Preis
147,29 €
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Verkaufspreis
147,29 €
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Hersteller | Pylontech |
Herstellernummer | 3BWBW01-00093 |
Wandmontage-Installationssatz für das Pylontech Pelio-L-5.12 LV-Batteriemodul Dieser Wandmontagesatz enthält Folgendes: PELIO- linke Halterung x 1 PELIO- rechte Halterung x1 PELIO- Sockel x1 PELIO-1.2 mc-Kabel /4AWG positiv x1 PELIO-1,2 mcKabel /4AWG negativ x1 PELIO-2,5 m RS485 Kommunikationskabel/RJ45 x1 PELIO-2,5 m CAN-Kommunikationskabel/RJ45 x1 Kommunikationsanschluss x2 PELIO-Erdungskabel x1 PELIO- Kippschutzhalterung x2 TS51100-Pelio-Ausgangswinkel x2 Schraube /M5×12 x2 Schraube /M4×6 x4 Schraube /M6X16 x4 Erweiterungsschraube/M8*60 x8 TSP120-R- wasserdichte Abdeckung x4 PELIO- Griffabweiser x2 Nylon-Senkkopfschraube/ M5×10 x10 WIFI-Block x1
Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.
Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird
Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.
Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
