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Kostal

Kostal DC Überspannungsschutzmodul für G3

Kostal DC Überspannungsschutzmodul für G3

Normaler Preis 139,89 €
Normaler Preis 0,00 € Verkaufspreis 139,89 €
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Hersteller Kostal
Herstellernummer KOSTAL-DC-SURGE-PROTECTION-G3

Mit dem optionalen DC-Überspannungsschutzmodul vom Typ 2 wird der Plenticore G3 Wechselrichter effektiv vor externen Überspannungsereignissen geschützt. Dieses Modul kann problemlos per Plug & Play direkt in den Wechselrichter eingesteckt werden - auch nachträglich. Produktvorteile: Plug&Play: Schnelle Installation - ohne zusätzlichem Verkabelungsaufwand Nachrüstbar für alle Kostal Plenticore G3 Modelle Ausfallerkennung am Wechselrichter, im Kostal Solar Portal & in der App Produkteigenschaften: Montageart: Einsteckmodul  Überspannungsschutzart: Typ 2 Anzahl DC-Eingänge: 3 Max. Eingangsspannung: 1000V  Gewicht: 335g Maße (BxHxT): 150 x 65,4 x 30,5 (mm) 

Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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