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Jinko

Jinko 435W PV Modul Panel Tiger Neo 54 Doppelglas Bifazial All Black

Jinko 435W PV Modul Panel Tiger Neo 54 Doppelglas Bifazial All Black

Normaler Preis €85,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €85,99 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet
Hersteller Jinko
Herstellernummer JKM435N-54HL4R-BDB
Nennleistung 435 W
Länge 1,762 mm
Breite 1,134 mm
Rahmenhöhe 30 mm
VMPP 33.44 V
IMPP 13.16 A
Isc 13.98 A
Voc 3,983 V
Temp. Koeffizient (Mpp) -0.29 %
Klemmbereich am Modul Lange und kurze Seite
Anschlussstecker MC4
Wirkungsgrad 21.8 %
Palettenmaße Überdimensioniert

Tiger Neo 54 Bifacial Doppelglas Bifazial All Black JKM435N-54HL4R-BDB Erhöhte Ästhetik, verstärkte Leistung Schwarzes Silizium, Busbar und dunkle Zellen für verbesserte Optik 2,0 mm dickes Glas für überlegene mechanische Leistung, Feuer- und Hagelbeständigkeit. Bis zu 445 W Leistung, 5 W mehr als die vorherige Generation 25-Jahre Produktgarantie sowie 30 Jahre Leistungsgarantie für die höchsten Ansprüche Zuverlässigkeit Vielseitige Anwendungen und zahlreiche weitere Vorteile 

Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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