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JA Solar

JA Solar PV Modul Solarpanel 395 Watt Mono PERC Halbzellen Full Black MC4

JA Solar PV Modul Solarpanel 395 Watt Mono PERC Halbzellen Full Black MC4

Normaler Preis €161,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €161,99 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet
Hersteller JA Solar
Herstellernummer JAM54S31-395/MR
Nennleistung 395 W
Länge 1722 mm
Breite 1134 mm
Rahmenhöhe 30 mm
VMPP 30.84 V
IMPP 12.81 A
Isc 13.7 A
Voc 36.98 V
Wirkungsgrad 20.2 %
Anschlussstecker Stäubli MC4-EVO2 1200mm

Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für größere Stückzahlen, Sets und Zubehör. Stellen Sie uns einfach eine Anfrage.
 
 Wir empfehlen, die Module von Fachpersonal installieren zu lassen.
 
 JA Solar ist seit 2010 der weltweit führende Hersteller von Solarzellen und behauptet sich seit 2012 als führender Modullieferant.
 
 Abholbereit innerhalb von 5 Werktagen.
 
 Kontrollieren Sie bitte die Ware auf Beschädigungen, bevor Sie beim Spediteur quittieren, da eine spätere Reklamation auf Transportschäden nicht möglich ist. Achtung: Falls Sie eine Abstellgenehmigung erteilen, übernehmen Sie die Haftung für eventuellen Verlust oder Schäden.

Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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