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JA Solar

JA Solar PV Modul Solarmodul 545W Mono PERC Halbzellen QC4 silber

JA Solar PV Modul Solarmodul 545W Mono PERC Halbzellen QC4 silber

Normaler Preis €93,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €93,99 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet
Hersteller JA Solar
Herstellernummer JAM72S30-545/MR
Nennleistung 545 W
MCS Referenz BABT 8515-220-545W
Länge 2,279 mm
Breite 1,134 mm
Rahmenhöhe 35 mm
VMPP 41.8 V
IMPP 13.04 A
Isc 13.93 A
Voc 49.75 V
Temp. Koeffizient (Mpp) -0.35 %
Klemmbereich am Modul nur an der langen Seite
Anschlussstecker QC Solar QC 4.10
Wirkungsgrad 21.1 %
Palettenmaße Überdimensioniert

Installation von PV Modulen mit Glasdeckflächen größer als 2m² nur auf Freiflächen in Deutschland Das JAM72S30 ist das neueste Modul der 72-Zellen-Reihe von JA Solar. Dieses Modul mit seiner 11Busbar-Halbzellenkonfiguration kann eine unglaubliche Leistung von bis zu 545Wp erreichen. Dieses Modul bietet eine bessere temperaturabhängige Leistung und eine höhere Toleranz gegenüber mechanischen Belastungen. Höhere Leistungsabgabe Weniger Abschattung Geringere Widerstandsverluste Niedrigere LCOE Garantie: 12 Jahre auf das Produkt und 25 Jahre auf die lineare Leistungsabgabe.   

Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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