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JA Solar

JA Solar PV Modul Solarmodul 410W Mono PERC Halbzellen silber QC4

JA Solar PV Modul Solarmodul 410W Mono PERC Halbzellen silber QC4

Normaler Preis €74,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €74,99 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet
Hersteller JA Solar
Herstellernummer JAM54S30-410/MR
Nennleistung 410 W
MCS Referenz BABT 8515-231
Länge 1,722 mm
Breite 1,134 mm
Rahmenhöhe 30 mm
VMPP 31.45 V
IMPP 13.04 A
Isc 13.95 A
Voc 37.32 V
Temp. Koeffizient (Mpp) -0.35 %
Klemmbereich am Modul nur an der langen Seite
Anschlussstecker QC Solar QC4.10-35
Wirkungsgrad 21.0 %
Palettenmaße Überdimensioniert

Bestückt mit 11BB Perc-Zellen bietet die Halbzellenkonfiguration des Moduls die Vorteile der höheren Leistungsabgabe, der besseren temperaturabhängigen Leistung, des geringeren Abschattungseffekts auf die Energieerzeugung, des geringeren Risikos eines Hot Spots sowie der verbesserten Toleranz gegenüber mechanischen Belastungen. Ihre Vorteile 12 Jahre Produktgarantie 25 Jahre Garantie auf lineare Leistung Höhere Ausgangsleistung Niedrigere LCOE Weniger Abschattung und geringerer Widerstandsverlust Bessere mechanische Belastungstoleranz   

Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.

Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird

Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
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