Hersteller | Esdec |
Herstellernummer | 1007231 |
Länge | 1.17 m |
FlatFix Fusion ist das modulare und flexible Montagesystem von Esdec für Solarmodule auf kleinen und mittleren Dächern. Dank seines modularen Aufbaus kann für jedes Dach eine maßgeschneiderte Konfiguration erstellt werden. FlatFix Fusion kann entweder in Doppel- oder Einzelkonfiguration aufgestellt werden. FlatFix Fusion ist ein 100% niederländisches Produkt, das sich seit Jahren bewährt hat. FlatFix Fusion-Rückwandwindabweiser, für die Verwendung auf nach Süden ausgerichteten Systemen Wird mit 2 Montageschrauben M6x12 (ESD-1000612) direkt auf dem hohen Sockel befestigt Vorgebohrte Löcher für eine einfache Montage. Auch in Schwarz erhältlich (ESD-1007201-B). Bitte lesen Sie das Dokument "Application Note FlatFix Fusion Panel length and Ballast Container Matching Table", um zu überprüfen, ob der richtige Windabweiser für die Modullänge gewählt wurde (wie bei den Ballastbehältern).
Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.
Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird
Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.
Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.