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Enwitec
Enwitec Netzumschaltbox für Kostal Plenticore G3 DE CH
Enwitec Netzumschaltbox für Kostal Plenticore G3 DE CH
Normaler Preis
773,59 €
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Verkaufspreis
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Hersteller | Enwitec |
Herstellernummer | ENW-BACKUP-KOSTAL-PLENTICORE-G3-DE-CH |
Enwitec Netzumschaltboxen für KOSTAL PLENTICORE G3 – für Deutschland und die Schweiz Enwitec liefert Ihnen nun eine Lösung, welche offiziell von KOSTAL für alle PLENTICORE G3- Varianten approbiert und gelistet ist. Einfache Installation Flexibel erweiterbar All- oder dreipolige Netztrennung initial konfigurierbar Retrofitting der KOSTAL-Energiezähler möglich (KSEM, KEM-C, KEM-P) Die Netzumschaltbox trennt bei Netzausfall die angeschlossene PV-Anlage und die Verbraucherverteilung sicher vom öffentlichen Stromnetz und stellt dem Kunden gleichzeitig eine Ersatzstromversorgung zur Verfügung. Durch die anschlussfertige und vorgeprüfte Lösung von enwitec entfällt für Installateure der aufwändige und kostenintensive Selbstbau der Umschalteinrichtung sowie die eigene Gewährleistungsübernahme.
Preis inkl. 0 % MwSt.
Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt.) erfüllen. Falls keine Berechtigung vorliegt (z.B. Gewerbe) ist der Preis zzgl. 19 % MwSt.
Voraussetzungen:
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage
- Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland
- die PV Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wird
- die PV Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird
Falls sich herausstellt, dass die Berechtigung bei Ihrem Kauf nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.
Auszug aus §12 UStG Abs. 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
